Corona: Wie schafft die Schiff­fahrt die Herausforderungen?

Nein, es herrscht kein Krieg und von einer nuklea­ren Kata­stro­phe sind wir zum Glück ver­schont. Vor genau 75 Jah­ren freu­ten sich die Leute auf das Ende des zwei­ten Welt­krie­ges – rund 60 Mil­lio­nen Men­schen fie­len Jahre zuvor dabei zum Opfer, eine unglaub­li­che Anzahl, mit so viel Leid und Elend ver­bun­den. An Tscher­no­byl erin­nere ich mich, als 1986 wenige Kilo­me­ter nörd­lich von Kiev in der Ukraine der Reak­tor­block 4 des Kern­raft­wer­kes explo­dierte. Die ver­strahl­ten Fische von den Tes­si­ner Seen waren eine Zeit­lang ver­bo­ten zu kon­su­mie­ren und die poli­ti­sche Ent­wick­lung zum Thema Atom­ener­gie hatte weit­rei­chende Folgen.

Die Fol­gen der Aus­brei­tung des Covid-19-Virus im Jahr 2020 ist wegen unse­rer glo­ba­li­sier­ten Erde ein Ereig­nis, das sei­nes­glei­chen sucht und eben­falls in die Geschichts­bü­cher ein­ge­hen wird. Welt­weit brei­tet sich das neue Virus aus1, tota­li­täre Sys­teme gewin­nen an Macht, auch die Schweiz wird mit­hilfe poli­tisch inter­pre­tier­tem „Not­recht“ vom Bun­des­rat direkt regiert. Erklär­tes Ziel ist es, unser Gesund­heits­we­sen nicht in Chaos zu stür­zen. Die Fol­gen des teil­wei­sen Shut­downs2 sind gra­vie­rend: medi­zi­nisch (die Aus­brei­tung der Krank­heit geschieht im kon­trol­lier­ten Rah­men), wirt­schaft­lich (die Welt­wirt­schaft gerät in eine Krise) und psy­cho­lo­gisch (unsere Lebens­ge­wohn­hei­ten und Frei­hei­ten gera­ten in Bedrängnis).

Die­ser (B)Logbucheintrag nimmt einen Tun­nel­blick ein und hat kei­nen Anspruch, „die Welt zu erklä­ren“ oder „es bes­ser zu wis­sen“. Absicht ist, Aus­schnitte der Gescheh­nisse aus der Sicht der Schiff­fahrt zu doku­men­tie­ren. Auch für eine Bilanz ist es noch zu früh. Im Zeit­raf­fer: Am Frei­tag, 13. (!) März 2020 ord­net der Bun­des­rat in sei­ner Covid-19-Ver­ord­nung 2 die Ein­stel­lung des tou­ris­ti­schen Ver­kehrs in der Schweiz an. Der öffent­li­che Schiffs­ver­kehr mit Erschlies­sungs­funk­tion soll wei­ter­hin fah­ren. Die Zürich­see-Schiff­fahrts­ge­sell­schaft hat in der Schweiz als erste reagiert und fährt am andern Tag schon nicht mehr, mit Aus­nahme des Quer­ver­kehrs Wädens­wil – Män­nedorf – Stäfa als Teil des öffent­li­chen Ver­kehrs. Einen Tag vor­her, am Don­ners­tag, 12. März 2020, stellt die Schiff­fahrt in Ober­ita­lien auf den drei gros­sen Seen (Lago Mag­giore, Lago di Como und Lago di Garda) ihren Betrieb ein.

Dann kom­men suk­zes­sive auch die ande­ren Flot­ten zum Ste­hen. Auf dem Vier­wald­stätter­see streicht die SGV am 15. März kon­se­quen­ter­weise zuerst Fahr­ten mit MS Saphir, redu­ziert dann ab dem 20. März den Fahr­plan mas­siv, um dann ab dem 28. März den gan­zen Ver­kehr ein­zu­stel­len. Die BLS stoppt ihre Schiffs­mo­to­ren ab Sonn­tag, 15. März.

Trans­porte von Ärz­ten und Pfle­ge­per­so­nal auf dem Genfersee

Auf dem Gen­fer­see bie­tet die CGN noch die Linien N1 und N3 an, dies mit den Schif­fen Léman, Genève und Valais. Nur Per­so­nen mit Schwei­zer Staats­an­ge­hö­rig­keit oder Per­so­nen, die aus beruf­li­chen Grün­den aus Frank­reich ein­rei­sen müs­sen, dür­fen das Schiff betre­ten. Die Gren­zen gehen zu und wer­den kon­trol­liert (auch jene zu den drei ande­ren Nach­bar­län­dern). Die CGN appel­liert an die Pend­ler: „Wir emp­feh­len, Ihre grenz­über­schrei­tende Geneh­mi­gung mit­zu­brin­gen.“ Die Grenz­gän­ger­li­nie N2 (Lau­sanne – Tho­non) wird ein­ge­stellt; die Fahr­gäste wer­den auf die Linie N1 (Lau­sanne – Evian) umge­lei­tet, die wäh­rend der Stoss­zei­ten ver­stärkt wird, um die Social-Distance-Regel ein­hal­ten zu kön­nen. Die Busse zwi­schen Tho­non und Evian sind für alle Benut­zer kostenlos.

Für den Direk­tor der CGN, Andreas Berg­mann, ist die Auf­recht­erhal­tung die­ser zwei Linien beson­ders wich­tig: «Um die Ver­sor­gung des Gesund­heits­sys­tems in der Roman­die auf­recht­zu­er­hal­ten, blie­ben unsere öffent­li­chen Linien zwi­schen Nyon und Yvoire sowie zwi­schen Lau­sanne und Evian in Betrieb. Auf diese Weise konn­ten Pfle­ge­fach­kräfte und Ärzte schnell zu ihrem Arbeits­ort gelan­gen. Damit wir eini­ger­mas­sen auf Kurs blei­ben kön­nen, muss sehr bald fol­gen­des gesche­hen: Der Bun­des­rat muss die Wie­der­auf­nahme tou­ris­ti­scher Akti­vi­tä­ten bald erlau­ben. Dekla­rierte Kurz­ar­beit muss end­lich aner­kannt wer­den. Und wir erwar­ten vom Bund für das finan­zi­elle Risiko, das wir mit der Auf­recht­erhal­tung der öffent­li­chen Linien tru­gen, eine ange­mes­sene Ent­schä­di­gung. Dann wird es an uns und an den Trans­port­un­ter­neh­mun­gen lie­gen, durch inno­va­tive Ange­bote die Nach­frage wie­der anzu­kur­beln.»3

Ein Hin und Her ver­un­si­chern Gewer­be­trei­bende, die auf die Boden­see­fähre zwi­schen Fried­richs­ha­fen und Romans­horn ange­wie­sen sind. Zuerst wird die Ver­bin­dung gekappt, dann ab dem 24. März mit dem Hin­weis «die Fah­rer müs­sen auf der Über­fahrt in ihren Kabi­nen blei­ben» wie­der eröff­net, um sie dann kurz dar­auf wie­der ein­zu­stel­len, obwohl sie ein rein öffent­li­ches Ange­bot ist wie Bahn und Bus4. Bis zum 10. Mai fah­ren nun schweiz­weit nur noch neun Schiffe: Drei auf dem Gen­fer­see auf zwei Linien zwi­schen Frank­reich und dem Waadt­land, die zwei Fäh­ren Mei­len und Burg zwi­schen Hor­gen und Mei­len im 15-Minu­ten-Takt und je ein Pas­sa­gier­schiff auf dem Zürich‑, Grei­fen– und Walen­see sowie auf dem Lago Mag­giore zwi­schen Locarno und Magadino.

Die har­zige Rückkehr

Ab dem 1. Mai dür­fen die Öster­rei­cher im gan­zen Land wie­der Schiff fah­ren. Am 11. Mai darf der Luga­n­er­see seine Pend­ler­li­nie zwi­schen Mor­cote und Porto Cere­sio wie­der öff­nen. Die Linie N2 auf dem Gen­fer­see wird eben­falls am 11. Mai zwi­schen Tho­non und Lau­sanne mit vol­lem Fahr­plan wie­der auf­ge­nom­men. Ab dem 20. Mai dür­fen alle Schiffs­be­triebe im Bun­des­land Baden-Würt­tem­berg wie­der fah­ren, ab Pfings­ten auch in Bay­ern. Am Boden­see herrschte an Auf­fahrt nach Augen­zeu­gen­be­rich­ten reger Schiffs-Ver­kehr, auch die pri­va­ten Unter­neh­men waren unter­wegs. Das Schwei­zer Ufer darf aber nicht ange­fah­ren wer­den. Im Übri­gen sind aber bis auf wei­te­res keine tou­ris­ti­schen Fahr­ten zwi­schen Deutsch­land und Öster­reich erlaubt. So fährt zum Bei­spiel MS Aus­tria ihren Stamm­kurs leer von Bre­genz zum baden-würt­tem­ber­gi­schen Kress­bronn und von da dann die Fahr­plan­sta­tio­nen an. Obwohl die Fall­zah­len der Corona-infi­zier­ten Men­schen in der Deutsch­schweiz etwa gleich hoch lie­gen wie in Deutsch­land und Öster­reich gibt es hier­zu­lande keine Anstal­ten, vor dem 8. Juni das tou­ris­ti­sche Schiff­fahrts­ver­bot zu lockern, obschon es auf den Schif­fen wesent­lich mehr Platz hat als in Bus­sen und Bahnen.

Wenn vor­aus­sicht­lich am 8. Juni wie­der das erste Kurs­schiff fah­ren darf, wer­den sich viele Leute freuen. Land­auf landab höre ich die Anwoh­ner von Seen, wie sehr sie die Schiffe ver­mis­sen. Einen Blick auf den Vier­wald­stätter­see zu wer­fen, ohne ein SGV-Schiff zu sehen, das sei doch sehr komisch. Am 8. Juni wird eine ein­ma­lige Situa­tion been­det: 42 Tage Ver­kehrs­un­ter­bruch, das gab es noch nie – selbst in Kriegs­zei­ten nicht. Der wirt­schaft­li­che Scha­den ist immens: 2018 beför­derte die SGV in der glei­chen Zeit fast 647 000 Pas­sa­giere, die­ses Jahr mit den fan­tas­ti­schen Oster­ta­gen wären es gut und gerne 700 000 Fahr­gäste gewe­sen. Das gibt, kon­ser­va­tiv geschätzt, mit der Gas­tro­no­mie zusam­men Ein­bus­sen von über 10 Mil­lio­nen Franken.

Auf­fal­lend nach mei­ner Wahr­neh­mung ist, dass nach öffent­li­chen Pro­test­no­ten ein­zel­ner Ver­bände oder Inter­es­sens­ver­tre­ter die Locke­run­gen schnel­ler ver­lie­fen als der vor­ge­se­hene «Fahr­plan» des Bun­des­ra­tes. Bei­spiele sind die Öff­nung der Restau­rants oder jüngst jene der Kir­chen, wie­der reli­giöse Ver­an­stal­tun­gen durch­füh­ren zu dür­fen. Wel­che Über­le­gun­gen ste­cken hin­ter der Dis­kre­tion eines Seil­bah­nen- und Schiff­fahrts­ver­ban­des? Beide Gre­mien haben sich einer Alli­anz von 11 Tou­ris­mus­ver­bän­den ange­schlos­sen, die sich unter der Lei­tung von Tou­ris­mus Schweiz zwei Mal mit dem Bun­des­rat getrof­fen haben. Ein ers­ter Gip­fel vom 26. April brachte die Per­spek­tive, für den 8. Juni Locke­run­gen ins Auge zu fas­sen. In einem zwei­ten Gespräch von ges­tern 24. Mai konnte dies bestä­tigt wer­den. Neu ist die not­wen­dige For­de­rung im Kon­text der sin­ken­den Corona-Fall­zah­len, das Ver­samm­lungs­ver­bot ab fünf Per­so­nen und die Emp­feh­lung «Blei­ben Sie zu Hause» aufzuheben.

Juris­ti­sche Fra­ge­stel­lun­gen mit Aus­wir­kun­gen auf den Schiffsverkehr

Im März 2020 sind in der Schweiz Ver­hält­nisse ein­ge­tre­ten, die es seit dem 2. Welt­krieg nicht mehr gege­ben hat. Die Bun­des­ver­samm­lung hat die lau­fende Früh­jahrs­ses­sion am 15. März 2020 vor Angst der Corona-Pan­de­mie abge­bro­chen und drängte damit nach Auf­fas­sung des Rechts­pro­fes­sors Andreas Kley von der Uni Zürich «ohne förm­li­chen Beschluss die Regie­rung in eine Rolle, die ihr die Ver­fas­sung nicht gibt. So erhielt der Bun­des­rat zwar keine staats­recht­li­che, wohl aber eine poli­ti­sche Rücken­de­ckung.» Und: «Auf diese Weise ver­liess die Regie­rung mit poli­ti­scher Bil­li­gung des Par­la­ments die gel­tende Rechts- und Ver­fas­sungs­ord­nung. Der Bun­des­rat wird dafür recht­lich nicht belangt wer­den, weil er von Geset­zes wegen Immu­ni­tät geniesst. Die zustän­di­gen Par­la­ments­kom­mis­sio­nen wer­den diese auf kei­nen Fall auf­he­ben, die poli­ti­sche ist dadurch eine recht­li­che Deckung.»5

Die Kan­tone inter­pre­tier­ten im Fall der Abgren­zung zwi­schen tou­ris­ti­schem Ange­bot und der Erschlies­sungs­funk­tion die Covid-19-Ver­ord­nung 2 ver­schie­den: Wäh­rend z.B. der Kan­ton Zürich bei sei­nen Fäh­ren und bei je einer Ver­bin­dung auf dem Grei­fen- und Zürich­see das Schiff wei­ter­hin als öffent­li­ches Ver­kehrs­mit­tel aner­kennt, ist das aus Sicht ande­rer Kan­tone nicht mög­lich. Für den öV zwi­schen Weg­gis und Luzern sowie zwi­schen Treib und Brun­nen auf dem Vier­wald­stätter­see oder zwi­schen Fried­richs­ha­fen und Romans­horn auf dem Boden­see muss müh­sam ein län­ge­rer Rei­se­weg in Kauf genom­men wer­den, dies auch im Wider­spruch zur Kli­ma­po­li­tik der glei­chen Behör­den. Wäh­rend die Boden­see­fähre rund 40 Minu­ten hat, dau­ert der Umweg für alle Benüt­zer um den hal­ben Boden­see min­des­tens zwei Stun­den län­ger. Und im Fall der See­lis­ber­ger heisst das, statt in 20 Minu­ten in Brun­nen zu sein, dafür 55 Minu­ten ein­zu­pla­nen, dies mit einem Son­der­bus über Emmet­ten und Becken­ried durch den See­lis­berg­tun­nel nach Flüelen mit Umstei­gen dann auf die Bahn6.

Der Jurist und Schiff­fahrts­ken­ner Beat Zum­stein weist auf wei­tere Wider­sprü­che hin: „Mit oder ohne Schiffe gibt es Bei­spiele von offen­sicht­lich inko­hä­ren­ten Zustän­den. Feri­en­woh­nun­gen in Rigi-Kalt­bad sind zum Bei­spiel mit den Rigi­bah­nen zugäng­lich, weil die Rigi­bah­nen als Erschlies­sung gel­ten und ein Grund­an­ge­bot vor­hal­ten. Feri­en­woh­nun­gen auf der Kle­wen­alp sind nicht erreich­bar, weil die als tou­ris­tisch ein­ge­stufte Seil­bahn den Betrieb ein­stel­len musste. Ande­rer­seits gibt es In der Ost­schweiz die Aus­flugs­orte Hei­den und Appen­zell, die seit dem 11. Mai 2020 grund­sätz­lich wie­der über das nor­male Fahr­plan­an­ge­bot per Bahn ver­fü­gen, so dass sie etwa von Zürich aus wie­der wie üblich erreich­bar sind. Erfolgt dage­gen die Erschlies­sung über eine Bus­li­nie mit beschränk­ter Kapa­zi­tät und Attrak­ti­vi­tät, wie zum Bei­spiel am Vier­wald­stätter­see nach Weg­gis, Vitz­nau und Ger­sau, muss ein Aus­flugs­ort war­ten, bis die als tou­ris­tisch ein­ge­stufte und jetzt ein­ge­stellte Schiffs­ver­bin­dung den Betrieb wie­der auf­neh­men kann.»

Bis zum Ein­tre­ten der aktu­el­len Lage galt der fahr­plan­mäs­sige Schiffs­ver­kehr auf den Schwei­zer Gewäs­sern als selbst­ver­ständ­li­cher Teil des öffent­li­chen Ver­kehrs. Zum­stein: «Die Grenze zum abgel­tungs­be­rech­tig­ten Per­so­nen­ver­kehr war in der Regel im täg­li­chen Betrieb ver­wischt. Auf dem Gen­fer­see liess sich auch der Grenz­gän­ger­ver­kehr nicht klar vom tou­ris­ti­schen Ver­kehr tren­nen, denn alle drei Grenz­gän­ger­li­nien stell­ten auch die Ver­bin­dung zwi­schen der Schweiz und tou­ris­tisch inter­es­san­ten fran­zö­si­schen Ort­schaf­ten her. Nun ist aber das andere Extrem ein­ge­tre­ten: Der Schiffs­ver­kehr ist auf die als zwin­gend not­wen­dig ein­ge­stuf­ten Ver­bin­dun­gen redu­ziert und der grosse Rest des Schiffs­ver­kehrs ist ein­ge­stellt, weil er gemäss der Ein­ord­nung durch den Bund als tou­ris­tisch zu betrach­ten und damit gleich wie eine Seil­bahn zu behan­deln ist, die einen Berg­gip­fel mit einem Berg­re­stau­rant erschliesst. Aus­ser­dem stellt sich die Frage ob zum Bei­spiel die Platz­ver­hält­nisse in einer Seil­bahn­ka­bine ver­gleich­bar mit den Platz­ver­hält­nis­sen auf einem Schiff sind und ob es ver­hält­nis­mäs­sig ist, beide Ver­kehrs­mit­tel den glei­chen Ein­schrän­kun­gen zu unterwerfen.»

Shut­down für die Schwei­zer Schiff­fahrt: Im schöns­ten Früh­lings­licht prä­sen­tiert sich ist die SGZ-Werft in Wol­lis­ho­fen mit ihrer Flotte7, foto­gra­fiert vom Heli­ko­pter-Foto­gra­fen Ales­san­dro Della Bella.

Die Schiff­fahrt im wirt­schaft­li­chen Wür­ge­griff und hin­ter Git­tern: der Aus­fall der ertrags­rei­chen Monate April (mit Ostern) und vor allem Mai dürf­ten der Bran­che, die bereits ohne Pan­de­mie (mit Aus­nah­men) struk­tu­rell bedingt zu kämp­fen hat, zusätz­lich Pro­bleme schaf­fen. Hier ein Sym­bol­bild aus Zug mit MS Schwyz.

Das fried­li­che Bild trügt: MS Hei­mat ist eines von neun Schif­fen, das wäh­rend des Shut­downs schweiz­weit noch fah­ren darf (nebst drei Ein­hei­ten auf dem Gen­fer­see, zwei Fäh­ren und einem Pas­sa­gier­schiff auf dem Zürich­see und einem auf dem Walen­see und Lago Mag­giore),­ die andern 250 «lie­gen auf».

Ver­hal­tens­an­wei­sun­gen für die öV-Benut­zer der Linie Maur – Greifensee

Der mona­te­lange Still­stand der gesam­ten SGV-Flotte ermög­licht es einem Bless­huhn-Pär­chen (in Luzern auch Bucheli genannt) in bes­ter Lage auf dem Bug­wulst der «Dia­mant» eine Fami­lie zu grün­den.8

Im Werft­ha­fen, Stadt­ha­fen und Enns­ha­fen in Linz lie­gen Ende März 46 Kabi­nen­schiffe auf, im Hafen Wien Freu­denau wei­tere 24 Donau­schiffe; im Bild die Ein­hei­ten Vik­to­ria, Bolero, Maxima am Quai der Öswag in Linz.

Die Öster­rei­cher fah­ren 5 Wochen frü­her wie­der Schiff als die Schweizer.

Bil­der im Text­teil: Sinn­bild­lich gestran­det: MS A’Rosa Riva, Mia, Donna und Bella im Stadt­ha­fen Linz. Für sie und die übri­gen Fluss­kreuz­fah­rer dürfte damit die Sai­son-2020 „gelau­fen“ sein.

Auch die Werft in Luzern ist der­mas­sen voll mit den Schif­fen, dass auch an den Lan­dungs­brü­cken 1 bis 6 die Schiffe der SGV abge­stellt wur­den, hier die drei «alten» alp­nach­taug­li­chen Gross­mo­tor­schiffe Win­kel­ried, Europa und Gotthard.

Sicher­heits­ab­stand auf dem Zürich­see-Kurs­schiff Pfannenstiel

Bild 1 A. Della Bella (www​.del​la​bella​.ch), Bil­der 3, 4 und 3 im Text­teil M. Zür­cher, Bild 5 M. Gavazzi, Bil­der 6 und 1 im Text­teil O. Steindl, Text und übrige Bil­der H. Amstad

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Hin­weise

1) Immer wie­der ent­wi­ckeln sich neue Vie­ren, gegen die der Mensch anfäng­lich nicht immun ist. Erst mit der Infi­zie­rung (durch Anste­ckung oder Imp­fung) bauen sich Anti­kör­per auf. So erin­nert sich mein ehe­ma­li­ger Nach­bar Tho­mas Bar­mett­ler an das Jahr 1956, als die Kin­der­läh­mung mit dem Polio-Virus ein letz­tes Mal die Inner­schweiz heim­suchte: «Nach den Som­mer­fe­rien durf­ten wir bis zu den Herbst­fe­rien nicht in die Schule. Ganze Bau­ern­höfe mit ihren Fami­lien wur­den in Qua­ran­täne gesetzt, wenn jemand mit dem Polio-Virus angs­t­eckt war. Lebens­mit­tel wur­den bis zur Grenze der Lie­gen­schaft gebracht und durf­ten erst abge­holt wer­den, wenn der Lie­fe­rant bereits wie­der weg war. In unse­rer unmit­tel­ba­ren Nach­bar­schaft gab es ein Dut­zend Fälle. Wäh­rend einige wie­der ganz gesund wur­den, blie­ben andere das Leben lang im Roll­stuhl oder gin­gen an Krücken.»

2) In den Medien hat sich der Begriff «Lock­down» für die Beschrei­bung der behörd­li­chen Mass­nah­men zur Ver­zö­ge­rung der Covid-19-Pan­de­mie eta­bliert. Das halte ich sprach­lich für einen unge­schick­ten Begriff. Denn Lock­down heisst «Sper­rung» und bedeu­tet «Aus­gangs­sperre», was der Bun­des­rat glück­li­cher­weise für die Schweiz nicht ver­hängt hat. Der andere Begriff, näm­lich «Shut­down» kommt der Sache schon näher: Her­un­ter­fah­ren, Arbeits­still­stand, Still­le­gung des öffent­li­chen Lebens. In der Rea­li­tät war es ein «teil­wei­ser Shut­down»: für den Tou­ris­mus und die Restau­rants, die Schiff­fahrt und gröss­ten­teils für Ver­kaufs­lä­den war es ein eigent­li­cher Shut­down. Andere Bran­chen hiel­ten das Land aber am Lau­fen: Spi­tä­ler und Ärzte, die Bahn und die Busse, die Land­wirt­schaft, Hand­wer­ker, Leh­rer, die Post und Poli­zei, der Dienst­leis­tungs­sek­tor mit Arbei­ten zu Hause.

4) Die Ver­bin­dung Romans­horn nach Fried­richs­ha­fen wird vom 17. bis 24.03.2020 ein­ge­stellt. Vom 25. bis 27.03.2020 sowie am 30. und 31.03.2020 herrscht redu­zier­ter Fähr­be­trieb (die BSB- und-SBS Fähre fah­ren je drei­mal hin und zurück). Ab dem 01.04. bis 14.06.2020 ist die Ver­bin­dung kom­plett ein­ge­stellt. Ab dem 15.06.2020 ist geplant, der gesamte Fähr­an­ge­bot wie­der aufzunehmen.

6) Chris­toph Näpf­lin, Betriebs­lei­ter der See­lis­berg­bahn, berich­tet über seine Erfah­run­gen: «Wir konn­ten dank der tol­len Unter­stüt­zung der Volks­wirt­schafts­di­rek­tion Uri ab dem ers­ten Tag nach der Betriebs­ein­stel­lung der Schiffe sofort und unbü­ro­kra­tisch an Wochen­ta­gen einen Ersatz­bus­be­trieb mit vier Retour­fahr­ten pro Tag anbie­ten, mög­lichst ange­passt an die Pend­ler­wün­sche bzw. aus Erfah­rung der Mobi­li­täts­be­dürf­nisse der Bevöl­ke­rung in See­lis­berg. Zwei Tage spä­ter waren die Fahr­pläne bereits im SBB-Online-Fahr­plan ersicht­lich und die Tickets im Inter­net lösbar.

Die Ver­bin­dung wird von den meis­ten Pend­lern geschätzt und rege benützt, da wir auf dem Ersatz­bus und dann auch auf der Zug­fahrt nach Brun­nen die nor­ma­len Abon­ne­ments See­lis­berg – Brun­nen bzw. Treib – Brun­nen ohne Auf­schlag akzep­tie­ren. Die Zah­len pro Tag schwan­ken zwar, errei­chen aber bis zu 50 Personen.

Wir hof­fen, dass nach dem 8. Juni 2020 auch die­ser Teil der Pan­de­mie der Ver­gan­gen­heit ange­hört. Viel­leicht wird dann auch das bis­her All­täg­li­che wie­der mehr geschätzt, auch die Ver­bin­dung mit dem Schiff zwi­schen Brun­nen und Treib. Wir sind froh und dank­bar, dass wir eine Lösung anbie­ten durf­ten in die­ser für alle schwie­ri­gen Zeit, wel­che von vie­len dank­bar ange­nom­men und geschätzt wor­den ist.»

7) Ken­nen Sie die Zürich­see-Schiffe auch von oben? Hier die Auf­lö­sung, von links nach rechts: MS Linth, DS Stadt Rap­pers­wil, DS Stadt Zürich, dann die Motor­schiffe Hel­ve­tia, Panta Rhei, Wädens­wil, Sän­tis, ein Schiff der Albis-Klasse, MS Bach­tel, noch­mals eines der Albis-Klasse, MS Forch und Zim­mer­berg und oben am Bild­rand MS Limmat.

8) Der Foto­graf Mario Gavazzi schreibt dazu: «Hof­fen wir, dass die Brut­zeit (gemäss der Vogel­warte Sem­pach 21 – 23 Tage) unge­stört ver­läuft. Ins­be­son­dere hoffe ich, das Schiff werde so lange nicht ver­legt. Da die Schiff­fahrt wegen Covid-19 frü­hes­tens ab 8. Juni wie­der den Dienst auf­neh­men darf, sind die Chan­cen dazu sehr gross.»

Nach­trag: Am 28. Mai 2020 hat der Bun­des­rat ent­schie­den, die tou­ris­ti­sche Schiff­fahrt bereits ab Sams­tag, 6. Juni 2020 zu erlau­ben, dies unter Ein­hal­tung des Bran­chen-Sicher­heits­kon­zep­tes. Die­ses sieht u.a. vor, die Zulas­sung der maxi­ma­len Pas­sa­gier­zah­len auf 50 % zu begrenzen.

Quel­len

3) Das Zitat stammt aus dem Tou­ring-Maga­zin (Link)

5) Die Zitate von Andreas Kley sind ein Aus­zug aus einem grös­se­ren Text, der in der NZZ erschie­nen ist (Link)

Wei­ter im Text

(B)Logbucheintrag zu Beginn des Shut­downs (Link)

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