Corona: Wie schafft die Schiff­fahrt die Herausforderungen?

Nein, es herrscht kein Krieg und von einer nuklearen Kata­strophe sind wir zum Glück ver­schont. Vor genau 75 Jahren freuten sich die Leute auf das Ende des zweiten Welt­krieges – rund 60 Mil­lionen Men­schen fielen Jahre zuvor dabei zum Opfer, eine unglaub­liche Anzahl, mit so viel Leid und Elend ver­bunden. An Tscher­nobyl erinnere ich mich, als 1986 wenige Kilo­meter nördlich von Kiev in der Ukraine der Reak­tor­block 4 des Kern­raft­werkes explo­dierte. Die ver­strahlten Fische von den Tes­siner Seen waren eine Zeitlang ver­boten zu kon­su­mieren und die poli­tische Ent­wicklung zum Thema Atom­energie hatte weit­rei­chende Folgen.

Die Folgen der Aus­breitung des Covid-19-Virus im Jahr 2020 ist wegen unserer glo­ba­li­sierten Erde ein Ereignis, das sei­nes­gleichen sucht und eben­falls in die Geschichts­bücher ein­gehen wird. Weltweit breitet sich das neue Virus aus1, tota­litäre Systeme gewinnen an Macht, auch die Schweiz wird mit­hilfe poli­tisch inter­pre­tiertem „Not­recht“ vom Bun­desrat direkt regiert. Erklärtes Ziel ist es, unser Gesund­heits­wesen nicht in Chaos zu stürzen. Die Folgen des teil­weisen Shut­downs2 sind gra­vierend: medi­zi­nisch (die Aus­breitung der Krankheit geschieht im kon­trol­lierten Rahmen), wirt­schaftlich (die Welt­wirt­schaft gerät in eine Krise) und psy­cho­lo­gisch (unsere Lebens­ge­wohn­heiten und Frei­heiten geraten in Bedrängnis).

Dieser (B)Logbucheintrag nimmt einen Tun­nel­blick ein und hat keinen Anspruch, „die Welt zu erklären“ oder „es besser zu wissen“. Absicht ist, Aus­schnitte der Gescheh­nisse aus der Sicht der Schiff­fahrt zu doku­men­tieren. Auch für eine Bilanz ist es noch zu früh. Im Zeit­raffer: Am Freitag, 13. (!) März 2020 ordnet der Bun­desrat in seiner Covid-19-Ver­ordnung 2 die Ein­stellung des tou­ris­ti­schen Ver­kehrs in der Schweiz an. Der öffent­liche Schiffs­verkehr mit Erschlies­sungs­funktion soll wei­terhin fahren. Die Zürichsee-Schiff­fahrts­ge­sell­schaft hat in der Schweiz als erste reagiert und fährt am andern Tag schon nicht mehr, mit Aus­nahme des Quer­ver­kehrs Wädenswil – Män­nedorf – Stäfa als Teil des öffent­lichen Ver­kehrs. Einen Tag vorher, am Don­nerstag, 12. März 2020, stellt die Schiff­fahrt in Ober­italien auf den drei grossen Seen (Lago Mag­giore, Lago di Como und Lago di Garda) ihren Betrieb ein.

Dann kommen suk­zessive auch die anderen Flotten zum Stehen. Auf dem Vier­wald­stät­tersee streicht die SGV am 15. März kon­se­quen­ter­weise zuerst Fahrten mit MS Saphir, redu­ziert dann ab dem 20. März den Fahrplan massiv, um dann ab dem 28. März den ganzen Verkehr ein­zu­stellen. Die BLS stoppt ihre Schiffs­mo­toren ab Sonntag, 15. März.

Trans­porte von Ärzten und Pfle­ge­per­sonal auf dem Genfersee

Auf dem Gen­fersee bietet die CGN noch die Linien N1 und N3 an, dies mit den Schiffen Léman, Genève und Valais. Nur Per­sonen mit Schweizer Staats­an­ge­hö­rigkeit oder Per­sonen, die aus beruf­lichen Gründen aus Frank­reich ein­reisen müssen, dürfen das Schiff betreten. Die Grenzen gehen zu und werden kon­trol­liert (auch jene zu den drei anderen Nach­bar­ländern). Die CGN appel­liert an die Pendler: „Wir emp­fehlen, Ihre grenz­über­schrei­tende Geneh­migung mit­zu­bringen.“ Die Grenz­gän­ger­linie N2 (Lau­sanne – Thonon) wird ein­ge­stellt; die Fahr­gäste werden auf die Linie N1 (Lau­sanne – Evian) umge­leitet, die während der Stoss­zeiten ver­stärkt wird, um die Social-Distance-Regel ein­halten zu können. Die Busse zwi­schen Thonon und Evian sind für alle Benutzer kostenlos.

Für den Direktor der CGN, Andreas Bergmann, ist die Auf­recht­erhaltung dieser zwei Linien besonders wichtig: «Um die Ver­sorgung des Gesund­heits­systems in der Romandie auf­recht­zu­er­halten, blieben unsere öffent­lichen Linien zwi­schen Nyon und Yvoire sowie zwi­schen Lau­sanne und Evian in Betrieb. Auf diese Weise konnten Pfle­ge­fach­kräfte und Ärzte schnell zu ihrem Arbeitsort gelangen. Damit wir eini­ger­massen auf Kurs bleiben können, muss sehr bald fol­gendes geschehen: Der Bun­desrat muss die Wie­der­auf­nahme tou­ris­ti­scher Akti­vi­täten bald erlauben. Dekla­rierte Kurz­arbeit muss endlich aner­kannt werden. Und wir erwarten vom Bund für das finan­zielle Risiko, das wir mit der Auf­recht­erhaltung der öffent­lichen Linien trugen, eine ange­messene Ent­schä­digung. Dann wird es an uns und an den Trans­port­un­ter­neh­mungen liegen, durch inno­vative Angebote die Nach­frage wieder anzu­kurbeln.»3

Ein Hin und Her ver­un­si­chern Gewer­be­trei­bende, die auf die Boden­see­fähre zwi­schen Fried­richs­hafen und Romanshorn ange­wiesen sind. Zuerst wird die Ver­bindung gekappt, dann ab dem 24. März mit dem Hinweis «die Fahrer müssen auf der Über­fahrt in ihren Kabinen bleiben» wieder eröffnet, um sie dann kurz darauf wieder ein­zu­stellen, obwohl sie ein rein öffent­liches Angebot ist wie Bahn und Bus4. Bis zum 10. Mai fahren nun schweizweit nur noch neun Schiffe: Drei auf dem Gen­fersee auf zwei Linien zwi­schen Frank­reich und dem Waadtland, die zwei Fähren Meilen und Burg zwi­schen Horgen und Meilen im 15-Minuten-Takt und je ein Pas­sa­gier­schiff auf dem Zürich‑, Greifen– und Walensee sowie auf dem Lago Mag­giore zwi­schen Locarno und Magadino.

Die harzige Rückkehr

Ab dem 1. Mai dürfen die Öster­reicher im ganzen Land wieder Schiff fahren. Am 11. Mai darf der Luga­n­ersee seine Pend­ler­linie zwi­schen Morcote und Porto Ceresio wieder öffnen. Die Linie N2 auf dem Gen­fersee wird eben­falls am 11. Mai zwi­schen Thonon und Lau­sanne mit vollem Fahrplan wieder auf­ge­nommen. Ab dem 20. Mai dürfen alle Schiffs­be­triebe im Bun­desland Baden-Würt­temberg wieder fahren, ab Pfingsten auch in Bayern. Am Bodensee herrschte an Auf­fahrt nach Augen­zeu­gen­be­richten reger Schiffs-Verkehr, auch die pri­vaten Unter­nehmen waren unterwegs. Das Schweizer Ufer darf aber nicht ange­fahren werden. Im Übrigen sind aber bis auf wei­teres keine tou­ris­ti­schen Fahrten zwi­schen Deutschland und Öster­reich erlaubt. So fährt zum Bei­spiel MS Austria ihren Stammkurs leer von Bregenz zum baden-würt­tem­ber­gi­schen Kress­bronn und von da dann die Fahr­plan­sta­tionen an. Obwohl die Fall­zahlen der Corona-infi­zierten Men­schen in der Deutsch­schweiz etwa gleich hoch liegen wie in Deutschland und Öster­reich gibt es hier­zu­lande keine Anstalten, vor dem 8. Juni das tou­ris­tische Schiff­fahrts­verbot zu lockern, obschon es auf den Schiffen wesentlich mehr Platz hat als in Bussen und Bahnen.

Wenn vor­aus­sichtlich am 8. Juni wieder das erste Kurs­schiff fahren darf, werden sich viele Leute freuen. Landauf landab höre ich die Anwohner von Seen, wie sehr sie die Schiffe ver­missen. Einen Blick auf den Vier­wald­stät­tersee zu werfen, ohne ein SGV-Schiff zu sehen, das sei doch sehr komisch. Am 8. Juni wird eine ein­malige Situation beendet: 42 Tage Ver­kehrs­un­ter­bruch, das gab es noch nie – selbst in Kriegs­zeiten nicht. Der wirt­schaft­liche Schaden ist immens: 2018 beför­derte die SGV in der gleichen Zeit fast 647 000 Pas­sa­giere, dieses Jahr mit den fan­tas­ti­schen Oster­tagen wären es gut und gerne 700 000 Fahr­gäste gewesen. Das gibt, kon­ser­vativ geschätzt, mit der Gas­tro­nomie zusammen Ein­bussen von über 10 Mil­lionen Franken.

Auf­fallend nach meiner Wahr­nehmung ist, dass nach öffent­lichen Pro­test­noten ein­zelner Ver­bände oder Inter­es­sens­ver­treter die Locke­rungen schneller ver­liefen als der vor­ge­sehene «Fahrplan» des Bun­des­rates. Bei­spiele sind die Öffnung der Restau­rants oder jüngst jene der Kirchen, wieder reli­giöse Ver­an­stal­tungen durch­führen zu dürfen. Welche Über­le­gungen stecken hinter der Dis­kretion eines Seil­bahnen- und Schiff­fahrts­ver­bandes? Beide Gremien haben sich einer Allianz von 11 Tou­ris­mus­ver­bänden ange­schlossen, die sich unter der Leitung von Tou­rismus Schweiz zwei Mal mit dem Bun­desrat getroffen haben. Ein erster Gipfel vom 26. April brachte die Per­spektive, für den 8. Juni Locke­rungen ins Auge zu fassen. In einem zweiten Gespräch von gestern 24. Mai konnte dies bestätigt werden. Neu ist die not­wendige For­derung im Kontext der sin­kenden Corona-Fall­zahlen, das Ver­samm­lungs­verbot ab fünf Per­sonen und die Emp­fehlung «Bleiben Sie zu Hause» aufzuheben.

Juris­tische Fra­ge­stel­lungen mit Aus­wir­kungen auf den Schiffsverkehr

Im März 2020 sind in der Schweiz Ver­hält­nisse ein­ge­treten, die es seit dem 2. Welt­krieg nicht mehr gegeben hat. Die Bun­des­ver­sammlung hat die lau­fende Früh­jahrs­session am 15. März 2020 vor Angst der Corona-Pan­demie abge­brochen und drängte damit nach Auf­fassung des Rechts­pro­fessors Andreas Kley von der Uni Zürich «ohne förm­lichen Beschluss die Regierung in eine Rolle, die ihr die Ver­fassung nicht gibt. So erhielt der Bun­desrat zwar keine staats­recht­liche, wohl aber eine poli­tische Rücken­de­ckung.» Und: «Auf diese Weise ver­liess die Regierung mit poli­ti­scher Bil­ligung des Par­la­ments die gel­tende Rechts- und Ver­fas­sungs­ordnung. Der Bun­desrat wird dafür rechtlich nicht belangt werden, weil er von Gesetzes wegen Immu­nität geniesst. Die zustän­digen Par­la­ments­kom­mis­sionen werden diese auf keinen Fall auf­heben, die poli­tische ist dadurch eine recht­liche Deckung.»5

Die Kantone inter­pre­tierten im Fall der Abgrenzung zwi­schen tou­ris­ti­schem Angebot und der Erschlies­sungs­funktion die Covid-19-Ver­ordnung 2 ver­schieden: Während z.B. der Kanton Zürich bei seinen Fähren und bei je einer Ver­bindung auf dem Greifen- und Zürichsee das Schiff wei­terhin als öffent­liches Ver­kehrs­mittel aner­kennt, ist das aus Sicht anderer Kantone nicht möglich. Für den öV zwi­schen Weggis und Luzern sowie zwi­schen Treib und Brunnen auf dem Vier­wald­stät­tersee oder zwi­schen Fried­richs­hafen und Romanshorn auf dem Bodensee muss mühsam ein län­gerer Rei­seweg in Kauf genommen werden, dies auch im Wider­spruch zur Kli­ma­po­litik der gleichen Behörden. Während die Boden­see­fähre rund 40 Minuten hat, dauert der Umweg für alle Benützer um den halben Bodensee min­destens zwei Stunden länger. Und im Fall der See­lis­berger heisst das, statt in 20 Minuten in Brunnen zu sein, dafür 55 Minuten ein­zu­planen, dies mit einem Son­derbus über Emmetten und Beckenried durch den See­lis­berg­tunnel nach Flüelen mit Umsteigen dann auf die Bahn6.

Der Jurist und Schiff­fahrts­kenner Beat Zum­stein weist auf weitere Wider­sprüche hin: „Mit oder ohne Schiffe gibt es Bei­spiele von offen­sichtlich inko­hä­renten Zuständen. Feri­en­woh­nungen in Rigi-Kaltbad sind zum Bei­spiel mit den Rigi­bahnen zugänglich, weil die Rigi­bahnen als Erschliessung gelten und ein Grund­an­gebot vor­halten. Feri­en­woh­nungen auf der Kle­wenalp sind nicht erreichbar, weil die als tou­ris­tisch ein­ge­stufte Seilbahn den Betrieb ein­stellen musste. Ande­rer­seits gibt es In der Ost­schweiz die Aus­flugsorte Heiden und Appenzell, die seit dem 11. Mai 2020 grund­sätzlich wieder über das normale Fahr­plan­an­gebot per Bahn ver­fügen, so dass sie etwa von Zürich aus wieder wie üblich erreichbar sind. Erfolgt dagegen die Erschliessung über eine Bus­linie mit beschränkter Kapa­zität und Attrak­ti­vität, wie zum Bei­spiel am Vier­wald­stät­tersee nach Weggis, Vitznau und Gersau, muss ein Aus­flugsort warten, bis die als tou­ris­tisch ein­ge­stufte und jetzt ein­ge­stellte Schiffs­ver­bindung den Betrieb wieder auf­nehmen kann.»

Bis zum Ein­treten der aktu­ellen Lage galt der fahr­plan­mässige Schiffs­verkehr auf den Schweizer Gewässern als selbst­ver­ständ­licher Teil des öffent­lichen Ver­kehrs. Zum­stein: «Die Grenze zum abgel­tungs­be­rech­tigten Per­so­nen­verkehr war in der Regel im täg­lichen Betrieb ver­wischt. Auf dem Gen­fersee liess sich auch der Grenz­gän­ger­verkehr nicht klar vom tou­ris­ti­schen Verkehr trennen, denn alle drei Grenz­gän­ger­linien stellten auch die Ver­bindung zwi­schen der Schweiz und tou­ris­tisch inter­es­santen fran­zö­si­schen Ort­schaften her. Nun ist aber das andere Extrem ein­ge­treten: Der Schiffs­verkehr ist auf die als zwingend not­wendig ein­ge­stuften Ver­bin­dungen redu­ziert und der grosse Rest des Schiffs­ver­kehrs ist ein­ge­stellt, weil er gemäss der Ein­ordnung durch den Bund als tou­ris­tisch zu betrachten und damit gleich wie eine Seilbahn zu behandeln ist, die einen Berg­gipfel mit einem Berg­re­staurant erschliesst. Aus­serdem stellt sich die Frage ob zum Bei­spiel die Platz­ver­hält­nisse in einer Seil­bahn­kabine ver­gleichbar mit den Platz­ver­hält­nissen auf einem Schiff sind und ob es ver­hält­nis­mässig ist, beide Ver­kehrs­mittel den gleichen Ein­schrän­kungen zu unterwerfen.»

Shutdown für die Schweizer Schiff­fahrt: Im schönsten Früh­lings­licht prä­sen­tiert sich ist die SGZ-Werft in Wol­lis­hofen mit ihrer Flotte7, foto­gra­fiert vom Heli­kopter-Foto­grafen Ales­sandro Della Bella.

Die Schiff­fahrt im wirt­schaft­lichen Wür­ge­griff und hinter Gittern: der Ausfall der ertrags­reichen Monate April (mit Ostern) und vor allem Mai dürften der Branche, die bereits ohne Pan­demie (mit Aus­nahmen) struk­turell bedingt zu kämpfen hat, zusätzlich Pro­bleme schaffen. Hier ein Sym­bolbild aus Zug mit MS Schwyz.

Das fried­liche Bild trügt: MS Heimat ist eines von neun Schiffen, das während des Shut­downs schweizweit noch fahren darf (nebst drei Ein­heiten auf dem Gen­fersee, zwei Fähren und einem Pas­sa­gier­schiff auf dem Zürichsee und einem auf dem Walensee und Lago Mag­giore),­ die andern 250 «liegen auf».

Ver­hal­tens­an­wei­sungen für die öV-Benutzer der Linie Maur – Greifensee

Der mona­te­lange Still­stand der gesamten SGV-Flotte ermög­licht es einem Blesshuhn-Pärchen (in Luzern auch Bucheli genannt) in bester Lage auf dem Bug­wulst der «Diamant» eine Familie zu gründen.8

Im Werft­hafen, Stadt­hafen und Enns­hafen in Linz liegen Ende März 46 Kabi­nen­schiffe auf, im Hafen Wien Freu­denau weitere 24 Donau­schiffe; im Bild die Ein­heiten Vik­toria, Bolero, Maxima am Quai der Öswag in Linz.

Die Öster­reicher fahren 5 Wochen früher wieder Schiff als die Schweizer.

Bilder im Textteil: Sinn­bildlich gestrandet: MS A’Rosa Riva, Mia, Donna und Bella im Stadt­hafen Linz. Für sie und die übrigen Fluss­kreuz­fahrer dürfte damit die Saison-2020 „gelaufen“ sein.

Auch die Werft in Luzern ist der­massen voll mit den Schiffen, dass auch an den Lan­dungs­brücken 1 bis 6 die Schiffe der SGV abge­stellt wurden, hier die drei «alten» alp­nach­taug­lichen Gross­mo­tor­schiffe Win­kelried, Europa und Gotthard.

Sicher­heits­ab­stand auf dem Zürichsee-Kurs­schiff Pfannenstiel

Bild 1 A. Della Bella (www​.del​la​bella​.ch), Bilder 3, 4 und 3 im Textteil M. Zürcher, Bild 5 M. Gavazzi, Bilder 6 und 1 im Textteil O. Steindl, Text und übrige Bilder H. Amstad

Durch Klick aufs Bild erscheint dieses im Grossformat.

Am Schluss des Blogs ist Ihr Kom­mentar willkommen.

Hin­weise

1) Immer wieder ent­wi­ckeln sich neue Vieren, gegen die der Mensch anfänglich nicht immun ist. Erst mit der Infi­zierung (durch Anste­ckung oder Impfung) bauen sich Anti­körper auf. So erinnert sich mein ehe­ma­liger Nachbar Thomas Bar­mettler an das Jahr 1956, als die Kin­der­lähmung mit dem Polio-Virus ein letztes Mal die Inner­schweiz heim­suchte: «Nach den Som­mer­ferien durften wir bis zu den Herbst­ferien nicht in die Schule. Ganze Bau­ernhöfe mit ihren Familien wurden in Qua­rantäne gesetzt, wenn jemand mit dem Polio-Virus angs­teckt war. Lebens­mittel wurden bis zur Grenze der Lie­gen­schaft gebracht und durften erst abgeholt werden, wenn der Lie­ferant bereits wieder weg war. In unserer unmit­tel­baren Nach­bar­schaft gab es ein Dutzend Fälle. Während einige wieder ganz gesund wurden, blieben andere das Leben lang im Roll­stuhl oder gingen an Krücken.»

2) In den Medien hat sich der Begriff «Lockdown» für die Beschreibung der behörd­lichen Mass­nahmen zur Ver­zö­gerung der Covid-19-Pan­demie eta­bliert. Das halte ich sprachlich für einen unge­schickten Begriff. Denn Lockdown heisst «Sperrung» und bedeutet «Aus­gangs­sperre», was der Bun­desrat glück­li­cher­weise für die Schweiz nicht ver­hängt hat. Der andere Begriff, nämlich «Shutdown» kommt der Sache schon näher: Her­un­ter­fahren, Arbeits­still­stand, Still­legung des öffent­lichen Lebens. In der Rea­lität war es ein «teil­weiser Shutdown»: für den Tou­rismus und die Restau­rants, die Schiff­fahrt und gröss­ten­teils für Ver­kaufs­läden war es ein eigent­licher Shutdown. Andere Branchen hielten das Land aber am Laufen: Spi­täler und Ärzte, die Bahn und die Busse, die Land­wirt­schaft, Hand­werker, Lehrer, die Post und Polizei, der Dienst­leis­tungs­sektor mit Arbeiten zu Hause.

4) Die Ver­bindung Romanshorn nach Fried­richs­hafen wird vom 17. bis 24.03.2020 ein­ge­stellt. Vom 25. bis 27.03.2020 sowie am 30. und 31.03.2020 herrscht redu­zierter Fähr­be­trieb (die BSB- und-SBS Fähre fahren je dreimal hin und zurück). Ab dem 01.04. bis 14.06.2020 ist die Ver­bindung kom­plett ein­ge­stellt. Ab dem 15.06.2020 ist geplant, der gesamte Fähr­an­gebot wieder aufzunehmen.

6) Christoph Näpflin, Betriebs­leiter der See­lis­bergbahn, berichtet über seine Erfah­rungen: «Wir konnten dank der tollen Unter­stützung der Volks­wirt­schafts­di­rektion Uri ab dem ersten Tag nach der Betriebs­ein­stellung der Schiffe sofort und unbü­ro­kra­tisch an Wochen­tagen einen Ersatz­bus­be­trieb mit vier Retour­fahrten pro Tag anbieten, mög­lichst ange­passt an die Pend­ler­wünsche bzw. aus Erfahrung der Mobi­li­täts­be­dürf­nisse der Bevöl­kerung in See­lisberg. Zwei Tage später waren die Fahr­pläne bereits im SBB-Online-Fahrplan ersichtlich und die Tickets im Internet lösbar.

Die Ver­bindung wird von den meisten Pendlern geschätzt und rege benützt, da wir auf dem Ersatzbus und dann auch auf der Zug­fahrt nach Brunnen die nor­malen Abon­ne­ments See­lisberg – Brunnen bzw. Treib – Brunnen ohne Auf­schlag akzep­tieren. Die Zahlen pro Tag schwanken zwar, erreichen aber bis zu 50 Personen.

Wir hoffen, dass nach dem 8. Juni 2020 auch dieser Teil der Pan­demie der Ver­gan­genheit angehört. Viel­leicht wird dann auch das bisher All­täg­liche wieder mehr geschätzt, auch die Ver­bindung mit dem Schiff zwi­schen Brunnen und Treib. Wir sind froh und dankbar, dass wir eine Lösung anbieten durften in dieser für alle schwie­rigen Zeit, welche von vielen dankbar ange­nommen und geschätzt worden ist.»

7) Kennen Sie die Zürichsee-Schiffe auch von oben? Hier die Auf­lösung, von links nach rechts: MS Linth, DS Stadt Rap­perswil, DS Stadt Zürich, dann die Motor­schiffe Hel­vetia, Panta Rhei, Wädenswil, Säntis, ein Schiff der Albis-Klasse, MS Bachtel, nochmals eines der Albis-Klasse, MS Forch und Zim­merberg und oben am Bildrand MS Limmat.

8) Der Fotograf Mario Gavazzi schreibt dazu: «Hoffen wir, dass die Brutzeit (gemäss der Vogel­warte Sempach 21 – 23 Tage) unge­stört ver­läuft. Ins­be­sondere hoffe ich, das Schiff werde so lange nicht verlegt. Da die Schiff­fahrt wegen Covid-19 frü­hestens ab 8. Juni wieder den Dienst auf­nehmen darf, sind die Chancen dazu sehr gross.»

Nachtrag: Am 28. Mai 2020 hat der Bun­desrat ent­schieden, die tou­ris­tische Schiff­fahrt bereits ab Samstag, 6. Juni 2020 zu erlauben, dies unter Ein­haltung des Branchen-Sicher­heits­kon­zeptes. Dieses sieht u.a. vor, die Zulassung der maxi­malen Pas­sa­gier­zahlen auf 50 % zu begrenzen.

Quellen

3) Das Zitat stammt aus dem Touring-Magazin (Link)

5) Die Zitate von Andreas Kley sind ein Auszug aus einem grös­seren Text, der in der NZZ erschienen ist (Link)

Weiter im Text

(B)Logbucheintrag zu Beginn des Shut­downs (Link)

Bewertung abgeben 🙂

1 Stern2 Sterne3 Sterne4 Sterne5 Sterne4 | 5,00Loading…

Archi­vierung

Zum Archi­vieren oder Aus­drucken dieses Medi­en­be­richtes akti­vieren Sie das Icon. Bevor Sie das PDF sichern, drucken oder ablegen emp­fehlen wir, zur opti­malen Dar­stellung, die Aus­richtung Quer­format in der Grösse 80 %. Geeignete Browser sind Firefox, Mozilla, Google Chrome. (Bei anderen Browsern könnten die Bilder zer­schnitten werden.)