All­ge­meine Geschäftsbedingungen

Gegen­stand des Unternehmens

Gegen­stand des Unter­nehmens sind Dienst­leis­tungen und Publi­ka­tionen auf dem Gebiet der Fahr­gast­schiff­fahrt auf Bin­nen­ge­wässern. Die Erfüllung erteilter und ange­nom­mener Auf­träge wird vom Unter­nehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung im Auftrag des jewei­ligen Kunden (nach­folgend «Auf­trag­geber» genannt) durchgeführt.

Gewähr­leistung

  1. Der Auf­trag­geber ist ver­pflichtet, die Ware oder die Dienst­leistung unver­züglich nach dem Erhalt oder dem Bezug zu prüfen und etwaige Fehler umgehend per Mail oder schrift­lichzu rekla­mieren. Erfolgt die Rekla­mation nicht recht­zeitig, ent­fallen die Gewähr­leis­tungs­an­sprüche des Auftraggebers.
  2. Bei feh­ler­hafter Sendung ist das Unter­nehmen ver­pflichtet, ent­weder einen Ersatz vor­zu­nehmen oder die Rechnung zu redu­zieren, allen­falls zu sistieren.
  3. Ein Fehler im vor­ge­nannten Sinne liegt nicht vor, wenn die bean­standete Ware durch den Post­versand ver­loren ging oder beschädigt wurde, sofern die Ver­pa­ckung keine Mängel aufweist.

Pflichten des Auftraggebers

Der Auf­trag­geber stellt das Unter­nehmen von allen Kosten und Ansprüchen Dritter frei, die aus der Ver­letzung urheber‑, wettbewerbs‑, presse‑, straf­recht­licher oder sons­tiger recht­licher Bestim­mungen bei dem Unter­nehmen ent­stehen können.

Rück­tritts­recht

  1. Das Unter­nehmen behält sich das Recht vor, auch nach Ver­trags­ab­schluss den Bezug das Erbringen der Dienst­leistung aus Gründen abzu­lehnen, die für das Unter­nehmen eine Ver­trags­durch­führung unzu­mutbar machen. Dies ist ins­be­sondere dann der Fall, wenn die Bestellung urheber‑, wettbewerbs‑, presse‑, straf­recht­liche oder sonstige recht­liche Bestim­mungen verletzt.
  2. Der Auf­trag­geber hat das Recht, über die Gründe der Zurück­weisung infor­miert zu werden.
  3. Der Auf­trag­geber hat in diesem Fall Anspruch auf Rück­erstattung bereits geleis­teter Zah­lungen. Trifft dem Unter­nehmen an der Unzu­mut­barkeit der Ver­trags­durch­führung kein Ver­schulden, so sind von diesem Rück­erstat­tungs­an­spruch Kosten in Abzug zu bringen, die bei dem Unter­nehmen bereits ent­standen sind. Wei­ter­ge­hende Ansprüche des Auf­trag­gebers sind aus­ge­schlossen. Sind in einem solchen Fall seitens des Auf­trag­gebers noch keine Zah­lungen erfolgt, so kann das Unter­nehmen den Ersatz für bereits ent­standene Kosten verlangen.

Stor­nierung

  1. Die Stor­nierung von Auf­trägen durch den Kunden ist grund­sätzlich möglich und muss schriftlich erfolgen. Bei Stor­nie­rungen von Reisen fallen vor dem Anmel­de­schluss keine Stor­no­ge­bühren an.
  2. Stor­nie­rungen nach dem Anmel­de­schluss sind zah­lungs­pflichtig. Der Umfang beträgt die effektiv vom Unter­nehmen aus­ge­geben Kosten. Bei mehr­tä­gigen Reisen kommt eine Bear­bei­tungs­gebühr von CHF 50.- dazu.
  3. Die Stor­nie­rungs­kosten innerhalb der letzten 14 Tage vor Rei­se­an­tritt (bei mehr­tä­gigen Reisen) oder innerhalb der letzten 48 Stunden vor Beginn (bei ein­tä­gigen Events) betragen 100 %.

Preise

Für die Ver­träge gelten die im Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlusses jeweils gül­tigen Preis­listen des Unter­nehmens, sofern ein­zel­ver­traglich nichts anderes ver­einbart wurde.

Gel­tungs­be­reich

  1. Für alle mit dem Unter­nehmen abzuschliessenden/​abgeschlossenen erst­ma­ligen, lau­fenden und künf­tigen Geschäfte gelten aus­schliesslich die nach­fol­genden Bedin­gungen. Das Unter­nehmen erkennt von den vor­lie­genden All­ge­meinen Geschäfts­be­din­gungen abwei­chende Bedin­gungen des Auf­trag­gebers nicht an. Diese werden selbst dann nicht Ver­trags­be­standteil, wenn das Unter­nehmen ihnen nicht aus­drücklich widerspricht.
  2. Mit der Erteilung des Auf­trages wird die aus­schliess­liche Gül­tigkeit dieser Geschäfts­be­din­gungen durch den Kunden anerkannt.

Ver­trags­ab­schluss

  1. Ein Vertrag zwi­schen dem Unter­nehmen und dem Auf­trag­geber kommt ent­weder durch eine schrift­liche Auf­trags­be­stä­tigung per Brief, Fax oder E‑Mail seitens des Unter­nehmens oder durch Erfüllung des Auf­trags seitens des Unter­nehmens zustande. Das Unter­nehmen hat das Recht, noch nicht bestä­tigte Auf­träge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.
  2. Vom Auf­trag­geber mündlich erteilte Auf­träge und Auf­trags­än­de­rungen bereits bestä­tigter Auf­träge werden nur wirksam, wenn sie von dem Unter­nehmen schriftlich oder per Mail bestätigt sind.
  3. Es gelten die im Zeit­punkt des Ver­trags­ab­schlusses jeweils gül­tigen Preis­listen des Unternehmens.

Haftung

  1. Das Unter­nehmen haftet nicht für die unun­ter­bro­chene Erreich­barkeit der Website und des Mailverkehrs.
  2. Für Scha­dens­ersatz, gleich aus welchem Rechts­grund, haftet das Unter­nehmen nur bei Vorsatz, grober Fahr­läs­sigkeit und Fehlen einer zuge­si­cherten Eigenschaft.
  3. In allen anderen Fällen haftet das Unter­nehmen nur dann, wenn wesent­liche Ver­trags­pflichten ver­letzt sind. Dabei ist der Scha­dens­ersatz auf den direkten Schaden begrenzt.

Haf­tungs­aus­schluss

Das Unter­nehmen haftet nicht für die Aktua­lität, die inhalt­liche Rich­tigkeit sowie für die Voll­stän­digkeit der in ihrem Web­an­gebot ein­ge­stellten Informationen.

Erfül­lungsort und Gerichtsstand

  1. Erfül­lungsort und Gerichts­stand ist der Sitz des Unter­nehmens. Das Unter­nehmen ist aller­dings berechtigt, Ansprüche gegen den Auf­trag­geber auch an jedem anderen für diesen zustän­digen Gericht gelten zu machen.
  2. Für die Ver­trags­ab­schlüsse gilt Schweizer Recht.

Zah­lungen

  1. Rech­nungen sind sofort nach ihrem Erhalt ohne jeden Abzug auf ein von dem Unter­nehmen ange­ge­benes Konto zu leisten. Der Abzug von Skonto ist nicht erlaubt.
  2. Kommt der Auf­trag­geber mit seiner Zah­lungs­pflicht ganz oder teil­weise in Verzug, so hat er ab diesem Zeit­punkt Ver­zugs­zinsen in Höhe von jährlich 5% zu zahlen. Die Gel­tend­ma­chung von wei­terem Schaden bleibt vorbehalten.
  3. Das Unter­nehmen ist berechtigt, Vor­aus­kasse zu ver­langen und erst nach Erhalt des Rech­nungs­be­trages Leistung zu erbringen.